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ArbG Frankfurt/Main, 13.10.2010 - 6 Ca 1190/10 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - 6 Ca 1190/10 (https://dejure.org/2010,41808)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 13.10.2010 - 6 Ca 1190/10
- LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11
- BAG - 9 AZN 797/11 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11
Berufung eines Arbeitnehmers auf die Unwirksamkeit seiner außerordentlichen …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13.Oktober 2010, 6 Ca 1190/10, teilweise abgeändert.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die Klage durch am 13. Oktober 2010 verkündetes Urteil, 6 Ca 1190/10, abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Oktober 2010, 6 Ca 1190/10, abzuändern und.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Oktober 2010, 6 Ca 1190/10, ist, soweit über sie nach Teilrücknahme noch zu entscheiden ist, gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.